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   BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R   

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https://dejure.org/2001,1216
BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R (https://dejure.org/2001,1216)
BSG, Entscheidung vom 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R (https://dejure.org/2001,1216)
BSG, Entscheidung vom 08. November 2001 - B 11 AL 31/01 R (https://dejure.org/2001,1216)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermittlung in Leiharbeitsverhältnis - zumutbare Beschäftigung - Einzelfallprüfung - Höhe des Arbeitsentgelts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zum Eintritt der Sperrzeit nach SGB III § 144 bei Nichtannahme oder Nichteintritt eines Leiharbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sperrzeit - Arbeitslosengeld - Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitsablehnung

  • Judicialis

    SGB III § 144; ; SGB III § 121; ; SGB III § 121 Abs 3; ; SGB III § 121 Abs 4; ; SGB III § 121 Abs 5

  • RA Kotz

    Bewilligung von Arbeitslosengeld und Sperrfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 35 § 36 § 121 Abs. 3 § 144 Abs. 1 Nr. 2
    Sperrzeit für Arbeitslosengeldanspruch bei Leiharbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 437
  • NZA-RR 2002, 657
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Nach den unangegriffenen und damit für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) hat das zuständige Arbeitsamt dem Kläger ein Stellenangebot als Elektroinstallateur bei einem bestimmten Arbeitgeber unterbreitet; es handelt sich damit um ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes, hinreichend konkretisiertes Angebot (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

    Diese beruht auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11 mwN; BSGE 71, 256, 261 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7); eine Sperrzeit soll dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 51, 70, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Diese beruht auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11 mwN; BSGE 71, 256, 261 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7); eine Sperrzeit soll dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 51, 70, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Daß der Kläger weder gegenüber E. noch im Widerspruchsverfahren sich auf einen Lohnabstand berufen hat, ist unerheblich; es genügt für den wichtigen Grund, daß dieser objektiv vorliegt (vgl BSG SozR Nr. 1 zu § 80 AVAVG; BSGE 69, 108, 114 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 6; Gagel, SGB III, Stand August 2001, § 144 Rz 99; Niesel, SGB III, § 144 Rz 78).
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Vermittlungsangebotes - wichtiger

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Zwar dürfte einem Arbeitslosen, der nach langer Beschäftigung erstmals arbeitslos geworden ist, unmittelbar nach Verlust der bisherigen Beschäftigung ungeachtet weiterer Bedingungen ein Leiharbeitsverhältnis nicht zumutbar sein, sofern die alsbaldige Vermittlung in ein übliches Arbeitsverhältnis nicht ausgeschlossen ist (vgl Niesel, SGB III, § 144 Rz 89; Gagel, AFG, § 119 Rz 289); denn bei der gebotenen Einzelfallprüfung ist auch die Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen (Niesel aaO; vgl auch Urteil des Senats vom 3. Mai 2001, B 11 AL 80/00 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Diese beruht auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11 mwN; BSGE 71, 256, 261 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7); eine Sperrzeit soll dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 51, 70, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Das Arbeitsangebot des Arbeitsamtes, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Arbeitsvertrages, bedarf zwar nicht in jedem Fall auch der Angabe, welcher Lohn gezahlt werden soll (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 52, 63, 66 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 15).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Diese beruht auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11 mwN; BSGE 71, 256, 261 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7); eine Sperrzeit soll dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 51, 70, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Diese beruht auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11 mwN; BSGE 71, 256, 261 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7); eine Sperrzeit soll dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (BSGE 51, 70, 71 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19; SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R
    Das Arbeitsangebot des Arbeitsamtes, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Arbeitsvertrages, bedarf zwar nicht in jedem Fall auch der Angabe, welcher Lohn gezahlt werden soll (BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 52, 63, 66 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 15).
  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    Da der Kläger die fehlende Bewerbung auf die Beschäftigungsangebote auch mit einer unzureichenden Entlohnung begründet hat, sind Feststellungen insbesondere zur Entlohnung der angebotenen Beschäftigung zu treffen (vgl zur Notwendigkeit auf das Entgelt bezogener Feststellungen BSG vom 8.11.2001 - B 11 AL 31/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 7 S 11; BSG vom 2.5.2012 - B 11 AL 18/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 RdNr 20).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Einem Arbeitslosen sind grundsätzlich alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit nicht entgegenstehen; aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung (ua) gegen gesetzliche oder tarifliche Bestimmungen über Arbeitsbedingungen verstößt (§ 121 Abs. 1 und 2 SGB III; vgl Senatsurteil vom 8.11.2001 - B 11 AL 31/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 7 S 8 f zur Leiharbeit) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - L 19 AS 1536/15
    Zumutbar ist auch eine Tätigkeit, die unterhalb der erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen liegt (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB II), die Aufnahme einer geringfügigen oder befristeten Beschäftigung sowie bei einer Zeitarbeitsfirma (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB II; vgl. hierzu BSG, Urteil vom 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R -, SozR 3-4300 § 144 Nr. 7).
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